AGB Brandschutz/Sicherheitstechnik Klemmer

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Dienstleistungen gültig ausser für den Online Shop

AllgemeinesAGB Brandschutz/Sicherheitstechnik Klemmer

Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehende Bedingungen. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

Für Angebote wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig, wenn kein Auftrag erteilt wird! Bei Auftragserteilung entfällt diese Bearbeitungsgebühr

Gem. §33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werde, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist.

Überlassene Unterlagen

Zum Angebot des Auftragnehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind verbindlich!

Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden oder mit den Leistungen beginnen. Jegliche Änderungen am Vertragsgegenstand oder der in der Auftragserteilung aufgeführten Leistungen bzw. Materialien bedürfen der Änderung in Schriftform!

Alle Angaben über unsere Waren und Leistungen, insbesondere die in unserem Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig.

Preise

Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert mit Nachweis dafür berechnet.

Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Auftraggeber in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer genannt.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise ab Betriebssitz des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat zusätzliche Frachtkosen, besondere, über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, Nebengebühren und öffentliche Abgaben zu tragen.

Lieferung

  1. Lieferfristen und Termine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigungen als vereinbart. Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen.

 

  1. Zahlung

Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Zahlungen haben sofort nach Rechnungsstellung brutto, jeweils ab Rechnungsdatum, zu erfolgen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen bei einseitigem Handelskauf sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite , mindestens aber in Höhe von 5%-Punkten über dem Zinssatz für Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) zu berechnen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen bei zweiseitigem Handelskauf sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite , mindestens aber in Höhe von 9%-Punkten über dem Zinssatz für Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) zu berechnen. Danach können Mahnpauschalen zusätzlich in Höhe von 40,00 Euro in Rechnung gestellt werden!  (siehe hierzu §288 BGB)

Jeder Vertragsteil ist berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Ansprüche im Verzugsfall bleiben unberührt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes und nicht dessen Absendung an.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

Abnahme

Nach Durchführung der Arbeiten führen wir mit Ihnen eine Abnahme durch.

Die Arbeit ist abgenommen und die Abnahme ist erfolgt, wenn die Arbeit den Abnahmetest erfolgreich bestanden hat. Die Abnahme kann wegen eines Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich mindert, nicht verweigert werden.
Wenn Sie auf eine Abnahme verzichten oder nach Aufforderung an diesem Termin nicht teilnehmen, sind wir berechtigt, diesen auch ohne Sie durchzuführen und Sie sind verpflichtet, die Resultate der Abnahme zu akzeptieren. Kosten, die durch eine von uns nicht verschuldete Verzögerung der Abnahme entstehen, sind von Ihnen zu tragen. In jedem Fall gilt die Arbeit Lieferung  als abgenommen, wenn die geleisteten Dienste erbracht wurden und das Produkt von Ihnen in Gebrauch genommen wurde!

  1. Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

 Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Lieferungen und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr.

Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der zu beanstandenden Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung zu stehen!

Ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Austausch von Material erbringen.

Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung – bezogen auf die Absendung der Anzeige – gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden, ansonsten ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit.

Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:

Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Auftragnehmers nur unerheblich ist.

Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Auftraggeber verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltungselektronik liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Auftragnehmer eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.

 

 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn die Vertraulichkeit ist offenkundig oder schriftlich festgelegt in der Auftragserteilung

 

 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung, Leistungen der Sitz des Auftraggebers.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sitz des Auftragnehmers, für Klagen des Auftraggebers.

Brandschutz/Sicherheitstechnik Klemmer

Westerholter Weg 128

45657 Recklinghausen

Tel:0261/17553 oder 01791173205

Email: [email protected]