Ausbildung von Brandschutz und Evakuierungshelfern als Inhouse Seminar bei Ihnen in der Firma

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Datum/Zeit
Date(s) - 24/01/2023
9:00 am - 2:30 pm

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Ausbildung von Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer gem. den Vorgaben der DGUV 205-023

Anforderungen an Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfern!

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs-beurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.

Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebs-fremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.Besondere betriebliche Gegebenheiten, z.B.• Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,• spezielle Produktionsabläufe,• betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Löschanlage, Wandhydrant) und• das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten,sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen.

Hinweis: Betriebe mit häufig wechselndem Personal sowie Saisonbetriebe, wie z. B. Kinos, Hotels und Gaststätten, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbil-dungsquote und Schulungsfrequenz dar!

Konkretisiert werden die Anforderungen an Brandschutzhelfer in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. Hier werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.

In der Veranstaltung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Sie sind in der Lage, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen.

Teilnehmerkreis:

Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und Haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.

Praktische Löschübungen: Teilnehmer

Unterlagenmappe mit Ausbildungsinhalten zum Nachschlagen und Teilnahmezertifikat pro Teilnehmer

  • Teilnehmeranzahl Corona bedingt 30 Personen pro Schulung unter Einhaltung der Hygiene Massnahmen die vorgeschrieben sind!
  • Mindestteilnehmerzahl 1 Personen
  • Basiskosten pro Teilnehmer für Material (Gas) ,Miete und Löschtrainer 10,00 €
  • Schulungsgebühr pro Teilnehmer 58,00 €+Mwst.
  • Im Ticketpreis sind die Basiskosten enthalten mit Mwst.

  • Dauer ca. 6 Stunden mit Vorbereitung

Sollten Sie Interesse an diesem Angebot haben kontaktieren Sie mich.

  • Zahlbar per Rechnung ! (Banküberweisung)!

Bookings

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